Honorar
Erwachsene
- Erstsitzung
CHF 360.- pauschal, beinhaltet:
- auf Wunsch hin telefonische Vorbesprechung (unverbindlich, ca. 30 Minuten)
- Sitzung (Psychologische Beratung und Behandlung), Dauer 2 - 2.5 Stunden
- auf Thema abgestimmte und wirkungsvolle Tools für den Alltag («homeplays»)
- Folgesitzung
CHF 160.-/Stunde für erste 60 Minuten + weitere Zeit à CHF 120.-/Stunde pro rata, Dauer 1 - 2 Stunden - Paket «Einstieg»
CHF 750.- (Erstsitzung à 2 - 2.5 Stunden + 2 Folgesitzungen à 1 - 2 Stunden)
ohne Paketvorteil CHF 800.- bis 920.- bei durchschnittlicher Sitzungsdauer - Paket «Vertiefung Prozess»
CHF 600.- (3 Folgesitzungen à 1 - 2 Stunden)
ohne Paketvorteil CHF 660.- bis 840.- bei durchschnittlicher Sitzungsdauer - Special «Selbsthypnose»
CHF 250.- (1 Sitzung à ca. 1.5 Stunden)
Kinder / Jugendliche
- Erstsitzung
Kinder sowie Schüler*innen und Lehrlinge bis 20 Jahre und Studierende mit Legi
CHF 295.- pauschal, beinhaltet:
- telefonische Vorbesprechung mit Elternteil (je nach Alter), Dauer 30 - 45 Minuten
- Sitzung, Dauer 1 - 1.5 Stunden
je nach Alter/Bedürfnis zu Beginn mit Elternteil,
danach grundsätzlich ohne Begleitperson
- allfällige Nachbesprechung
- Folgesitzung Kinder / Schüler*innen bis 9. Klasse
CHF 120.-/Stunde pro rata, Dauer ca. 1 Stunde - Folgesitzung Lehrlinge / Schüler*innen bis 20 Jahre / Studierende mit Legi
CHF 140.-/Stunde pro rata, Dauer ca. 1 Stunde
Zahlungsbedingungen
Bitte habe Verständnis dafür, dass das Honorar am Termin in bar oder mit den gängigen Debit- und Kreditkarten oder via Twint zu begleichen ist.

Grundsätzlich wird die Hypnosetherapie von den Krankenkassen derzeit nicht anerkannt, da diese nicht als alternativ-komplementär-medizinische Behandlungsmethode gilt. Es gibt aber vereinzelte Fälle, in denen die Kasse für die Kosten aufkommt; sprich dich doch mit Ihrem Versicherer ab.
Annullationsbedingungen
Es kann immer einmal etwas dazwischen kommen; solltest du deinen Termin nicht wahrnehmen können, verschiebe oder annulliere diesen mindestens 2 Arbeitstage vorher (nicht als Arbeitstage gelten Samstag, Sonntag und Feiertage).
Bitte nimm zur Kenntnis, dass ich nicht eingehaltene / unentschuldigt versäumte oder zu kurzfristig verschobene Termine in Rechnung stelle; eine Erstsitzung wird zum vollen Tarif verrechnet, für eine Folgesitzung werden 1.5 Stunden in Rechnung gestellt. Ein um 20 oder mehr Minuten verspätetes Erscheinen zum Termin gilt als Versäumnis.
Ist der Stundensatz hoch?
Mir ist es ein Anliegen, etwas dazu zu sagen, wie der Stundensatz zustandekommt; denn dieser scheint nicht nur hoch, sondern ist es für viele Menschen.
Als Therapeut bin ich selbständig tätig, und mein Lohn, den ich zur Begleichung meiner Lebenshaltungskosten benötige, setzt sich aus dem Ertrag abzüglich der Kosten zusammen. Der Ertrag ergibt sich natürlich aus den Sitzungen mit Ihnen, den Klientinnen und Klienten. Um sämtliche Kosten zu finanzieren muss ich den Stundensatz, den ich zur Deckung meiner Lebenshaltungskosten benötige - dies ist mein Lohn -, mit rund 2.5 multiplizieren um den Stundensatz zu erhalten, den ich den Klienten verrechne - denn es gibt viele betriebliche Kosten, denen sich ein Angestellter vielleicht nicht bewusst ist, die ich als Selbständiger aber finanzieren muss:
- Es fallen viele Arbeitsstunden an, die ich nicht direk verrechnen kann: Neben dem Vor- und Nachbereiten jeder Sitzung umfasst der administrative Teil rund 20% meines Pensums (also ein Tag auf eine volle Arbeitswoche). Dabei geht es um Terminkoordination, das Beantworten von Fragen / Feedbacks sowie Pflege / Anpassung der Websites; aber auch um Themen wie Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss, Versicherungen / Sozialversicherungen und Steuern etc. Auch für diese Arbeit ergibt sich mein Lohn aus dem Ertrag aus den Sitzungen.
- Nun kommen die externen Kosten dazu: Raummiete und Nebenkosten, Telefonie und Internet, Versicherungsprämien, Sozialversicherungsabgaben, Vorsorge (im Gegensatz um Angestellten muss ich den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberbeitrag finanzieren), Kosten für Website-Hosting und Werbung, Büromaterial, Abschreibung des Mobiliars etc.
- Letztlich muss ich berücksichtigen, dass ich auch meine ferien- und krankheitsbedingten Abwesenheiten berücksichtigen muss, während eine Lohnfortzahlung im Angestelltenverhältnis selbstverständlich ist.
Gerade mit meinem betriebswirtschaftlichen Hintergrund bin ich mir dieser Realität bewusst.
Soziales Honorar - Ist der Stundensatz zu hoch?

In einen finanziellen Engpass oder gar eine Notlage kann jeder mal geraten. Gerne prüfe ich die Gewährung eines ermässigten Tarifs mit dem Sozialen Honorar, sollte dies der Fall sein.
